Marion D¨nhoff Stiftung
HOME Die Stiftung Die Stifterin Förderung Kontakt
Förderung - Stipendienrichtlinien
Stipendienrichtlinien
Projekte
Richtlinien zur Vergabe von Stipendien
der Marion Dönhoff Stiftung.

Richtlinien zur Vergabe von ein- und zweimonatigen Stipendien

  1. Das Stipendium der Marion-Dönhoff-Stiftung ist ein einmonatiges (Euro 1.500.--) oder zweimonatiges (Euro 3.000,--) Stipendium. Weitere Zuschüsse, z.B. für Fahrtkosten, Versicherungen etc. werden nicht gewährt.
  2. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt auf der Grundlage der folgenden beim Stiftungsvorstand einzureichenden Unterlagen:
    • Lebenslauf
    • Beschreibung des Arbeitsvorhabens in Deutschland
    • Referenzen
    • Angabe des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Stipendiums
    • Angabe des Kontos einer Vertrauensperson in Deutschland, auf welches das Stipendium überwiesen werden soll
    • Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
  3. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Begabung sowie unter besonderer Berücksichtigung des Stiftungsziels der Völkerverständigung zwischen Deutschen und Bürgern Osteuropas.
  4. Der Stipendiat muss einen Abschlußbericht vorlegen, in welchem er über das Ergebnis seiner Tätigkeit berichtet.
  5. Das Stipendium kann aberkannt und bereits gezahlte Leistungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn der Stipendiat die vorstehenden Bedingungen nicht einhält.

Über Anträge wird Anfang, Mitte und Ende eines Kalenderjahres entschieden.