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Richtlinien zur Vergabe von Stipendien der Marion Dönhoff Stiftung.
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Sonderförderung:
Vergabe eines Doktorandenstipendiums für die wissenschaftliche Aufarbeitung des Nachlasses von Marion Dönhoff; siehe Sonderprojekte: Wissenschaftliche Aufarbeitung des Nachlasses von Marion Dönhoff
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Regelförderung:
Richtlinien zur Vergabe von ein- und zweimonatigen Stipendien
- Das Stipendium der Marion-Dönhoff-Stiftung ist ein einmonatiges (Euro 1.500.--) oder zweimonatiges (Euro 3.000,--) Stipendium. Weitere Zuschüsse, z.B. für Fahrtkosten, Versicherungen etc. werden nicht gewährt.
- Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt auf der Grundlage der folgenden beim Stiftungsvorstand einzureichenden Unterlagen:
- Lebenslauf
- Beschreibung des Arbeitsvorhabens in Deutschland
- Referenzen
- Angabe des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Stipendiums
- Angabe des Kontos einer Vertrauensperson in Deutschland, auf welches das Stipendium überwiesen werden soll
- Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
- Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Begabung sowie unter besonderer Berücksichtigung des Stiftungsziels der Völkerverständigung zwischen Deutschen und Bürgern Osteuropas.
- Der Stipendiat muss einen Abschlußbericht vorlegen, in welchem er über das Ergebnis seiner Tätigkeit berichtet.
- Das Stipendium kann aberkannt und bereits gezahlte Leistungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn der Stipendiat die vorstehenden Bedingungen nicht einhält.
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